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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Edelmetallkaufprogramme „Pato Goldtafel“

 

Vertragspartner des Kunden ist die Pato GmbH, Neefestraße 88, 09116 Chemnitz, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Chemnitz unter HRB 29459.

I.

Der Kunde erwirbt gemäß den Regelungen dieses Vertrages Alleineigentum an den Edelmetallen (Kaufgegenstand: „Gold“ oder „Silber“). Der Umfang des Edelmetallkaufes bzw. der Edelmetallkäufe ergibt sich aus den Einzelkaufverträgen, die der Kunde mit der Pato GmbH („Pato“) schließt.

II.

Von der Pato erwirbt der Kunde einmalig oder ratierlich Edelmetall (EM) zum Tagespreis gemäß Ziffer 6. Nach Wunsch des Kunden wird ihm das einmalig oder ratierlich erworbene Edelmetall ausgeliefert oder die Edelmetalle werden für den Kunden verwahrt. Sofern sich der Kunde für eine Verwahrung entscheidet, erhält er das Eigentum an den erworbenen Edelmetallen durch Vereinbarung eines Besitzkonstituts übertragen. Der Kunde beauftragt die Pato in diesem Fall, die erworbenen Edelmetalle als sein Eigentum zu verwahren und angemessen zu versichern. Der Pato ist es gestattet, einen geeigneten Dritten mit der Verwahrung und Versicherung der Edelmetalle zu beauftragen. Bezüglich aller im Rahmen des Kaufprogramms „Pato Goldtafel“ abgeschlossenen Edelmetallkäufe ist die Pato GmbH Vertragspartner des Kunden.

III.

Der Verwahrer, also die Pato oder der von ihr beauftragte geeignete Dritte, bringt die für den Kunden verwahrten Edelmetalle physisch in ein Edelmetalllager ein. Die Edelmetalle des Kunden werden abgesondert von den Edelmetallen anderer Kunden der Pato verwahrt. Mit Einbringung der Edelmetalle des Kunden in das Lager wird der Kunde Eigentümer und mittelbarer Besitzer der Edelmetalle. Der Kunde erhält mit Ablauf eines jeden Kalenderjahres, sofern in diesem Kalenderjahr ein Edelmetallkauf oder mehrere Edelmetallkäufe stattgefunden haben, einen Bericht, der sowohl die in diesem Kalenderjahr erworbene Menge an Gold/Silber als auch die bis zu diesem Zeitpunkt insgesamt vom Kunden erworbene und von der Pato verwahrte Menge an Edelmetall ausweist.

VI.

Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, über die Chancen und Risiken dieses Vertrages aufgeklärt worden zu sein, diese vollständig verstanden zu haben und ein Vertragsexemplar samt Anhang erhalten zu haben. Der Kunde ist sich bewusst, dass eine Vermögensvermehrung im Rahmen des Programms „Goldtafel“ nur dadurch erreicht werden kann, dass der Preis für Gold/Silber steigt und ein rückläufiger Gold-/Silberpreis auch zu einem Wertverlust führen kann. Der Kunde wurde darüber aufgeklärt, dass Edelmetalle keine Zinsen oder Dividenden abwerfen. Von beiden Seiten bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare weitere Risiken, wie z.B. staatliche Ausfuhrverbote, Kurs- oder Währungsänderungen, können den Wert der Edelmetalle beeinflussen oder eine Anpassung des Vertrages notwendig werden lassen.

 

  1. Rahmenvertrag und Einzelkaufverträge

1.1 Der Rahmenvertrag wird zunächst nur vom Kunden unterzeichnet („Vertragsantrag“). Die Pato entscheidet unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab vollständiger Vorlage aller erforderlichen Kundenunterlagen, ob sie den Vertragsantrag des Kunden annimmt; bis dahin ist der Kunde an sein Vertragsangebot gebunden. Im Falle der Antragsannahme informiert die Pato den Kunden schriftlich über die Annahme des Rahmenvertrages („Vertragsannahme“). Mit Zugang der schriftlichen Bestätigung beim Kunden kommt der Rahmenvertrag zustande.

1.2 Die Pato erklärt sich innerhalb des Rahmenvertrages bereit, Angebote auf Abschluss eines oder mehrerer Edelmetallkaufverträge anzunehmen und für den Fall, dass der Kunde nicht eine sofortige Auslieferung an sich verlangt, das Gold des Kunden während der Laufzeit des Vertrages zu verwahren.

1.3 Mit jeder Kaufpreiszahlung, die der Kunde an die Pato leistet, gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines oder mehrerer Edelmetalleinzelkaufverträge ab. Kaufgegenstand ist jeweils Gold mit einer Reinheit 999,9/1000 oder Silber mit einer Reinheit von 999/1000.

1.4 Die Pato nimmt das Angebot des Kunden mit Zahlungseingang auf dem Zahlungskonto (Ziffer 5.) an. Der Kunde verzichtet gegenüber Pato auf den Zugang der Annahmeerklärung. 

1.5 Der Kaufpreis bzw. die Kaufpreise sind der Tagespreis bzw. die Tagespreise gemäß Ziffer 6.

1.6  Aus dem Tagespreis, des auf den Tag des Zahlungseingangs gemäß Ziffer 1.4 folgenden 3. Werktages, und der Kaufpreiszahlung ergibt sich die Kaufmenge. Kleinste Einheit für die Kaufmenge ist ein Gramm Gold (1g Feingold 999,9/1000) oder Silber (1g Silber 999/1000).

1.7 Die Pato verschafft dem Kunden das Eigentum an den gekauften Edelmetallen durch Begründung eines Verwahrungsvertrages und Einlieferung des vom Kunden jeweils erworbenen Edelmetalls in das Edelmetalllager der Pato oder des von ihr beauftragten Drittunternehmens. Der Kunde erlangt jeweils mittelbaren Besitz an dem von ihm erworbenen Edelmetall. Beide Vertragsbeteiligten sind sich über die vorbezeichnete Art des Eigentumsübergangs einig. Beide Parteien sind sich insbesondere darüber einig, dass die Übergabe des Edelmetalls dadurch ersetzt wird, dass zwischen Kunde und Pato ein Verwahrungsvertrag besteht, auf Grundlage dessen der Kunde den mittelbaren Besitz am Edelmetall erlangt.

 

  1. Vertragsvarianten / Goldkaufprogramm

2.1 Dem Kunden ist es möglich, eine einmalige Zahlung zu leisten und sich das Edelmetall sofort ausliefern zu lassen (Programm A) oder das erworbene Edelmetall von der Pato verwahren zu lassen (Programm B). Darüber hinaus kann der Kunde auch regelmäßige Zahlungen leisten (Programm C).

2.2. Im Programm A beträgt die Kaufsumme mindestens 1.000,00 EUR und im Programm B beträgt die Kaufsumme mindestens 2.000,00 EUR. 

2.3. Im Programm C leistet der Kunde über den im Antrag angegebenen Zeitraum monatliche Zahlungen in Höhe von mindestens 30,00 EUR und erwirbt damit monatlich Edelmetall, sofern die Kaufpreiszahlung für die Mindestkaufmenge gemäß Ziffer 1.6 ausreicht (andernfalls wird im darauf folgenden Monat gekauft). Nach der ersten Zahlung sind die weiteren ratierlichen Zahlungen jeweils bis zum 3. Kalendertag des auf die erste Zahlung folgenden Monats fällig. Die Mindestkaufsumme im Programm C beträgt 5.000,00 EUR. Sonderzahlungen sind ab 250,00 EUR möglich und die Pato verkauft entsprechend den oben genannten Bedingungen Edelmetalle an den Kunden.

2.4. Für welches der in Ziffer 2.1 aufgezählten Programme sich der Kunde entschieden hat und wie hoch die vereinbarte Kaufsumme und/oder die vereinbarten Monatszahlungen ist/sind, ist der „Kaufurkunde“ zu entnehmen, welche der Kunde nach Abschluss des Rahmenvertrages erhält. Bei vereinbarten Monatszahlungen wird in der Kaufurkunde auch die Summe aller zu leistenden Monatszahlungen („gesamte Kaufsumme“) samt eventuell zu leistender Kaufpreisaufschläge betragsmäßig angegeben.

2.5 Die Pato GmbH berechnet dem Kunden einen Kaufpreisaufschlag für die Begleichung von Vertriebskosten in Höhe von 3 v.H. der Zahlungssumme im Programm A, 5 v.H. der Zahlungssumme im Programm B bzw. 7,5 v.H. der Gesamtzahlungssumme im Programm C. Die Höhe des jeweiligen Kaufpreisaufschlages findet sich im Antragsformular. Im Programm C hat der Kunde ein Wahlrecht, den Kaufpreisaufschlag nach Zugang der Vertragsannahme gemäß Ziffer 1.1 sofort in voller Höhe und zusätzlich zur ersten Zahlung an die Pato zu leisten. Übt der Kunde dieses Wahlrecht nicht aus, was dem Antragsformular zu entnehmen ist, werden die eingehenden Zahlungen des Kunden jeweils in Höhe von 50 v.H. für die Zahlung des Kaufpreisaufschlages bis zu deren vollständigen Tilgung verwendet. Von den übrigen 50 v.H. der Rate werden Edelmetalle gekauft.

 

  1. Vertragsdauer

3.1. Der Rahmenvertrag gemäß Ziffer 1.1 beginnt nach der Annahme durch die Pato und dem Erstkauf des Kunden zu laufen. Der Rahmenvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

3.2 Im Programm A ist der Vertrag mit dem Eingang der Gesamteinmalzahlung auf dem Zahlungskonto (Ziffer 5.) und der Übergabe/Lieferung der Edelmetalle an den Kunden abgeschlossen. Im Programm B hat sich der Kunde für einen entgeltliche Verwahrung seiner Edelmetalle entschieden. Der Verwahrungsvertrag beginnt mit der Übereignung des Edelmetalls an den Kunden nach Maßgabe von Ziffer 1.7 zu laufen und ist von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündbar. Einer Kündigung des Verwahrungsvertrages steht es gleich, wenn der Kunde die vollständige Herausgabe seiner in Verwahrung genommenen Edelmetalle verlangt.

3.3 Im Programm C beginnt der Vertrag nach Vertragsannahme durch die Pato und dem Eingang der ersten Monatszahlung auf dem Zahlungskonto (Ziffer 5.) zu laufen. Der Vertrag ist vor Erreichen der Mindestkaufsumme gemäß Ziffer 2.3 grundsätzlich nicht ordentlich kündbar. Danach kann der Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

 

  1. Treuebonus

4.1 Eine Rückerstattung des Kaufpreisaufschlages nach Ziffer 2.5 findet grundsätzlich nicht statt, auch bei vorzeitiger Beendigung der Kauf- und Verwahrverträge.

4.2 Sollte im Programm C der Vertrag zum Zeitpunkt der Kündigung länger als 120 Monate bestanden, der Kunde die ratierlichen Zahlungen jeweils zum Zeitpunkt der Fälligkeit vollständig geleistet haben und die Kaufsumme erreicht sein, gewährt die Pato dem Kunden einen Bonus in Höhe von 50 v.H. des geleisteten Kaufpreisaufschlages. Die Pato wird bei Erfüllung der vorgenannten Voraussetzungen für den Kunden Edelmetalle in Höhe von 50 v.H. des Kaufpreisaufschlages kaufen und für ihn in Verwahrung nehmen. 

4.3 Sollte im Programm C der Vertrag zum Zeitpunkt der Kündigung länger als 180 Monate bestanden, der Kunde die ratierlichen Zahlungen jeweils zum Zeitpunkt der Fälligkeit vollständig geleistet haben und die Kaufsumme erreicht sein,  gewährt die Pato dem Kunden einen Bonus in Höhe von 100 v.H. des geleisteten Kaufpreisaufschlages. Die Pato wird bei Erfüllung der vorgenannten Voraussetzungen für den Kunden Edelmetalle in Höhe von 100 v.H. des Kaufpreisaufschlages kaufen und für ihn in Verwahrung nehmen. 

 

  1. Zahlungskonto

5.1. Alle Zahlungen des Kunden erfolgen auf ein zu diesem Zweck eingerichtetes Zahlungskonto der Pato GmbH. Von diesem Zahlungskonto werden die Zahlungen für die Edelmetallkäufe geleistet.

5.2. Kontoverbindung der Pato GmbH:

IBAN:                      DE93870540000725052929

BIC:                        WELADED1STB

 

5.3 Die Bezahlung der Edelmetalle erfolgt per Vorkasse. Im Programm A und B sind der Rechnungsbetrag und der Kaufpreisaufschlag sofort nach Rechnungszugang und ohne Abzug fällig. Im Programm C kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug, wenn die monatlich zu leistende Ratenzahlung nicht bis zum 3. Kalendertag eines jeden Monats auf dem Zahlungskonto eingegangen ist. Die Pato ist bei einem Zahlungsverzug von mehr als 5 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

5.4 Das Edelmetall bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Pato. Im Falle der Zahlung per Lastschrift gilt der Ablauf der Widerspruchsfrist des Kunden nach § 675x Abs. 4 BGB (8 Wochen ab Belastung des Kontos des Kunden) als vollständige Bezahlung im Sinne von Satz 1.

 

  1. Tagespreise

6.1 Für den Verkauf der Edelmetalle an den Kunden berechnet die Pato die jeweiligen Tageskaufpreise.

6.2 Für die Ermittlung der Tageskaufpreise werden als Basis die Fixingpreise anerkannter Handelsplätze herangezogen zuzüglich eines Zuschlages des Edelmetalllieferanten. Die jeweiligen Zuschläge des Edelmetalllieferanten hängen u.a. von Währungsrelationen CHF-EUR-USD, von den aktuellen Fixingkosten, Transportkosten, Versicherungskosten und Kosten für den Sicherheitsdienst ab. Der so ermittelte Tageskaufpreis wird jeweils für den aktuellen Kauftag auf der Internetseite www.pato-anlageberatung.de veröffentlicht.

 

  1. Herausgabeanspruch des Kunden

7.1 Der Kunde kann von der Pato jederzeit verlangen, dass die für ihn verwahrte Menge an Edelmetallen teilweise oder vollständig herausgegeben wird. Hierzu bedarf es keiner Kündigung nach Ziffer 3.1. Der Rahmenvertrag läuft auch dann weiter, wenn die Pato zeitweise keine Edelmetalle für den Kunden in Verwahrung hat.

7.2 Es können die zum Auslieferungszeitpunkt am Markt verfügbaren Stückelungen des Edelmetalls nach Wahl des Kunden ausgeliefert werden. Die Pato erteilt jederzeit Auskunft über die verfügbaren Stückelungen.

7.3 Die Herausgabe erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung durch Übergabe an den Kunden in den Geschäftsräumen der Pato GmbH in Chemnitz oder mittels Versand durch einen Wertelogistiker.

7.4 Die Kosten für die Herausgabe trägt der Kunde. Zu diesen Kosten gehören die Kosten für die Anfertigung von Stückelungen, die kleiner sind als im Edelmetalllager für den Kunden verwahrt. Gegebenenfalls gehören zu diesen Kosten für Versand und Versicherung auch eine eventuell anfallende Mehrwertsteuer. Die Kosten werden dem Kunde auf Anfrage mitgeteilt und in Rechnung gestellt.

7.5 Die Kosten für die Herausgabe gemäß Punkt 7.4 sind vor der Übergabe fällig. Die Pato kann an den herauszugebenden Edelmetallen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, bis die Kosten bezahlt sind.

7.6 Im Falle der Beendigung des Verwahrungsvertrags wird dem Kunde das Edelmetall ausgeliefert. In keinem Fall findet ein Rückkauf des Edelmetalls des Kunden durch die Pato statt. Der Kunde kann jedoch die Pato mit dem teilweisen oder vollständigen Verkauf seines Edelmetallbestandes beauftragen. Im Falle der Annahme des Verkaufsangebotes des Kunden wird die Pato das Edelmetall an dem auf den Eingang des Angebotes folgenden Werktag verkaufen und dem Kunden den erzielten Verkaufspreis binnen 14 Tagen auszahlen.

 

  1. Verwahrung

8.1 Die Pato kann nach eigener Entscheidung selbst verwahren oder ein erfahrenes Drittunternehmen mit der Lagerung und Versicherung der Edelmetallbestände der Kunden beauftragen.

8.2 Das Drittunternehmen ist verpflichtet, die für den Kunden verwahrten Edelmetalle angemessen zu versichern.

 

  1. Lagerungs- und Versicherungskosten

9.1 Im Programm B verwahrt die Pato bis zum Ablauf des 3. Jahres nach Beginn des Verwahrungsvertrages gemäß Ziffer 1.7 unentgeltlich. Ab dem 4. Jahr nach Beginn des Verwahrungsvertrages fallen Kosten für die Lagerung und Versicherung der Edelmetalle des Kunden in Höhe von – pro Jahr – 0,4 v.H. zzgl. gesetzlicher MwSt. des aktuellen Wertes der verwahrten Edelmetalle zum Stichtag 31.12. für das ablaufende Jahr an, mindestens aber 24,00 EUR.

9.2 Im Programm C belaufen sich die Kosten für die Lagerung und Versicherung ab Beginn des Verwahrungsvertrages auf – pro Jahr – 1,44 v.H. zzgl. gesetzlicher MwSt. des aktuellen Wertes der verwahrten Edelmetalle zum Stichtag 31.12. für das ablaufende Jahr, mindestens aber 24,00 EUR. Die Kosten für die Lagerung und Versicherung im Programm C ermäßigen sich für den Kunden auf – pro Jahr – 1,34 v.H. zzgl. gesetzlicher MwSt., wenn der Kunde für die von ihm monatlich zu leistenden Zahlungen innerhalb von drei Monaten nach Vertragsbeginn einen Dauerauftrag bei seiner Bank einrichtet. Die Pato kann die Gewährung der Ermäßigung von der Vorlage einer Kopie des Dauerauftrages abhängig machen.   

9.3 Die Kosten für die Lagerung und Versicherung der Edelmetalle werden von der Pato jeweils jährlich nachschüssig dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

  1. Haftung

Die Pato haftet nicht für eine bestimmte Wertentwicklung der Edelmetalle. Sie haftet auch nicht für die steuerlichen Folgen des Erwerbs oder Wiederverkaufs der Edelmetalle.

 

  1. Hinweis nach Geldwäschegesetz

11.1. Soweit die Pato nach dem Geldwäschegesetz oder anderen rechtlichen Bestimmungen zur Identifizierung oder Überprüfung des Kunden verpflichtet ist, verpflichtet sich der Kunde, der Pato die erforderlichen Unterlagen bereitzustellen und Auskünfte zu erteilen. Der Kunde ist auch ohne entsprechende Aufforderung verpflichtet, sich nach den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes durch Übersendung der Kopie eines Personalausweises oder Reisepasses und soweit dies aus diesen Dokumenten nicht ersichtlich ist, durch Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift zu identifizieren, soweit ein Bargeschäft im Sinne von § 3 Abs. 2 Ziffer 2 Geldwäschegesetz vorliegt.

11.2. Der Kunde erklärt, dass er auf eigene Rechnung handelt (§ 3 Abs. 1 Ziffer 3 Geldwäschegesetz).

 

  1. Datenübermittlung

Der Kunde willigt ein, dass im Rahmen der Vertragsdurchführung im erforderlichen Umfang Daten an Dritte, die mit dem Vorgang betraut sind, übermittelt werden. Die Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages. Ferner willigt er ein, dass allgemeine Vertrags- und sonstige Abwicklungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen geführt werden, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung dieses Vertrages erforderlich ist.

 

  1. Schriftform

Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt insbesondere auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Etwaige mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht; dasselbe gilt entsprechend für allfällige Lücken in diesem Vertrag.

 

  1. Erfüllungsort, Anwendbares Recht

15.1 Erfüllungsort sind die Geschäftsräume der Pato GmbH in Chemnitz. 

15.2 Es gilt deutsches Recht.

Angaben über den Unternehmer gemäß § 312 d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB (Stand: 06.03.2019)

  1. Informationen zu dem Anbieter

 

Allgemeine Informationen

Anbieter ist die Pato GmbH mit Sitz in Chemnitz, Deutschland, ladungsfähige Anschrift: Neefestraße 88, 09116 Chemnitz.

 

Telefon: 0371 / 2728 2781

Telefax: 0371 / 2780 2826

E-Mail: info@patoab.de 

 

Vertretungsberechtigte

Vertretungsberechtigt ist der Geschäftsführer Herr Chris Pampel, geschäftsansässig Neefestraße 88, 09116 Chemnitz. 

 

Hauptgeschäftstätigkeit des Anbieters

Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Edelmetallen und Edelsteinen.

 

Zuständige Aufsichtsbehörde

Sie unterliegt keiner Aufsichtsbehörde.

 

Eintragung im Handelsregister

Die Pato GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 29459 eingetragen.

 

Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE325461088

Steuernummer: 215/116/05668

 

Vertragssprache

Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch.

 

Maßgebliche Rechtsordnung/ maßgeblicher Gerichtsstand

Für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Pato GmbH gilt deutsches Recht.

 

Erfüllungsort und Gerichtsort ist – soweit gesetzlich zulässig – im Falle rechtlicher Streitigkeiten mit der Pato GmbH der Sitz der Gesellschaft in 09116 Chemnitz, Neefestraße 88. Für Verbraucher bedeutet dies, dass in allen Fällen am Sitz der Gesellschaft, gegen die sich der Rechtsstreit richtet, geklagt werden kann. Daneben kann – je nach Nationalität des Verbrauchers – eine Klage am Wohnsitz des Verbrauchers in Betracht kommen.

 

  1. Informationen zu den Vertragsverhältnissen und weitere Angaben

 

  1. Informationen zum Abschluss von Edelmetallgeschäften und den damit verbundenen Dienstleistungen

 

Auf Grundlage des Kauf- und Verwahrungsvertrages für das Programm „Pato Goldtafel“ kann der Kunde mit der Pato GmbH Edelmetallgeschäfte betreiben.

 

Der Kauf- und Verwahrungsvertrag für das Programm „Pato Goldtafel“ gilt für Geschäfte in Edelmetallen (im Folgenden: „Geschäfte“), ihre Verwahrung und Herausgabe an den Kunden.

 

  1. Wesentliche Leistungsmerkmale

Auf Grundlage des Kauf- und Verwahrungsvertrages kommt zwischen dem Kunden und der Pato GmbH ein Kaufvertrag über Edelmetalle (Gold oder Silber) zustande, indem der Kunde zunächst gegenüber der Pato GmbH ein Angebot auf Abschluss eines Rahmenvertrages (Kaufvertrages) abgibt („Vertragsantrag“), welches die Pato GmbH schriftlich innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Eingang des Vertragsantrages annehmen kann. Im Falle der Antragsannahme bestätigt die Pato GmbH dem Kunden schriftlich das Zustandekommen des Rahmenvertrages („Vertragsannahme“). Der Einzelkaufvertrag bzw. die Einzelkaufverträge kommen jeweils durch Zahlung des Kunden auf das Zahlungskonto der Pato GmbH zustande.

 

Die Pato GmbH tritt als Verkäuferin, der Kunde als Käufer auf.

 

Der Kunde kann sich im Rahmen seines Vertragsantrages für die sofortige Auslieferung seines Goldes  (Vertragsvariante A) entscheiden. Die Pato GmbH verschafft dem Kunden dann das Eigentum an den gekauften Edelmetallen durch Übergabe (Auslieferung). Alternativ kann der Kunde das aufgrund dieses Vertrages erworbene Gold  von der Pato GmbH auch verwahren lassen (Vertragsvarianten B und C). Sofern der Kunde sich für die Verwahrung des von der Pato GmbH erworbenen Edelmetalls entscheidet, erfolgt die Eigentumsübertragung nicht durch Übergabe des Edeletalls, sondern durch die Einräumung von mittelbaren Besitz am Edelmetall für den Kunden.

 

Die Pato GmbH wird die vom Kunden erworbenen und in seinem Eigentum stehenden Edelmetalle in versicherten Schließfächern bei einem Bankinstitut verwahren oder in deutschen Hochsicherheitslagern, sofern der Kunde nicht eine sofortige Auslieferung an sich verlangt.

 

Einzelheiten zum Abschluss von Edelmetallgeschäften werden im Kauf- und Verwahrungsvertrag für das Programm „Pato Goldtafel“ geregelt. Es sind hierbei insbesondere die folgenden Schwerpunkte erfasst:

  • Erwerb von Edelmetallen
  • Verwahrung von Edelmetallen

 

  1. Hinweis auf Risiken und Preisschwankungen von Edelmetallen

Edelmetallgeschäfte sind wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet. Insbesondere sind folgende Risiken zu nennen:

  • Kursänderungsrisiko: Der Preis von Edelmetallen unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt, es besteht das Risiko rückläufiger Edelmetallpreise.
  • Währungsrisiko: Da die Edelmetalle teilweise in USD notieren, wirken sich Wechselkursschwankungen auf den Wert der Edelmetalle aus.
  • Liquiditätsrisiko (fehlende Handelsmöglichkeit): Es besteht das Risiko, dass der Handel der Edelmetalle hoheitlichen Beschränkungen unterworfen wird.
  • Keine laufenden Erträge: Der Kunde ist sich bewusst, dass Edelmetalle keine laufenden Erträge erbringen (Zinsen, Dividenden o.ä.). In der Vergangenheit erzielte Erträge/Wertsteigerungen sind kein Indikator für künftige Erträge/Wertsteigerungen.

 

  1. Belehrung über das Widerrufsrecht

 

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen

benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Pato GmbH, Neefestraße 88, 09116 Chemnitz, Telefonnummer: 0371/27802781, Telefaxnummer: 0371/27802826, E-Mail-Adresse: info@patoab.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

Ende der Widerrufsbelehrung

  1. Preise und Entgelte

Der Kaufpreis der bestellten Edelmetallprodukte bestimmt sich nach dem aktuellen Tagesverkaufspreis der Pato GmbH, der auf der Internetseite www.pato-anlageberatung.de veröffentlicht ist und vom Kunden im Internet jederzeit eingesehen werden kann.

 

 

Die Kontoverbindung der Pato GmbH:

 

Kontoinhaber:    Pato GmbH 

Kreditinstitut:    Erzgebirgssparkasse

IBAN:               DE93870540000725052929

BIC:                 WELADED1STB

 

Der Kunde hat für die Begleichung von Vertriebskosten seines Edelmetallkaufs im Programm „Pato Goldtafel“ einmalige Kosten in Höhe von 3 v.H. (Programm A) und 5 v.H. der Zahlungssumme (Programm B) bzw. 7,5 v.H. der Gesamtzahlungssumme (Programm C) zu tragen. Des Weiteren hat der Kunde für die Verwahrung und Versicherung des bei der Pato GmbH erworbenen Goldes laufenden Kosten zu tragen.

 

Die aktuellen Entgelte für die von der Pato GmbH erbrachten Dienstleistungen innerhalb des Vertrages, insbesondere aber nicht ausschließlich für die vom Kunden ggf. verlangte Auslieferung der für ihn eingelagerten Edelmetalle einschließlich Versandkosten ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis (FAQ), welches der Kunde unter www.pato-anlageberatung.de einsehen kann.

 

  1. Sonstige Rechte und Pflichten von Lieferant und Kunde

Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Pato GmbH und dem Kunden sind in den bereits bei Übergabe des Antragsformulars an den Kunden übermittelten Bedingungen des Kauf- und Verwahrungsvertrages für das Programm „Pato Goldtafel“ beschrieben.

 

Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.

 

  1. Vom Kunden zu tragende Steuern und Kosten

Abhängig vom jeweils geltenden Steuerrecht (In- oder Ausland) und der Art des Edelmetalls können beim Handel von Edelmetallen und / oder deren Auslieferung Kapitalertrags-, Umsatz- und / oder sonstige Steuern anfallen.

 

Gewinne, die aus der Veräußerung von Edelmetallen resultieren, einschließlich dabei realisierter Fremdwährungsgewinne, können abhängig von Haltedauer und persönlichen Verhältnissen des Kunden in Deutschland der Einkommenssteuer unterliegen. In diesem Fall sind sie vom Kunden in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt anzugeben.

 

Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist.

 

Dem Kunden werden keine zusätzlichen Kosten durch die Pato GmbH für die Benutzung von Fernkommunikationsmittels in Rechnung gestellt. Eigene Kosten (z.B. für Ferngespräche, Porto, Internetzugangskosten) hat der Kunde selber zu tragen.

Pato GmbH
Neefestraße 88
09116 Chemnitz